Im Zuge der Überarbeitung des Rahmenwerks wurden auch die Kriterien für die DGNB Auszeichnung „Klimapositiv“ angepasst.
Wie bisher erhalten Projekte die Auszeichnung „Klimapositiv“, wenn sie seit mindestens einem Jahr im Regelbetrieb sind und anhand realer Verbrauchsdaten nachweisen, dass sie klimaneutral oder sogar klimapositiv betrieben werden. Entscheidend ist, dass die Treibhausgasbilanz des Gebäudebetriebs über ein Jahr hinweg bei null oder darunter liegt. Produziert ein Gebäude mehr Energie als es selbst benötigt und stellt diese anderen zur Verfügung, kann dieser Überschuss angerechnet werden.
Neu ist die Auszeichnung „Klimapositiv geplant und gebaut“. Sie richtet sich an Neubau- und Sanierungsprojekte, die noch nicht lange genug in Betrieb sind, um reale Verbrauchsdaten vorzulegen. In diesem Fall erfolgt der Nachweis auf Grundlage von Planungsunterlagen, Berechnungen und Simulationen.
Beide Auszeichnungen gelten drei Jahre und können verlängert werden. Bei „Klimapositiv geplant und gebaut“ erfolgt der Nachweis im Rahmen der DGNB Zertifizierung für Gebäude im Betrieb. Nach erfolgreicher Prüfung wird die reguläre Auszeichnung „Klimapositiv“ verliehen.
Neu ist außerdem, dass für die Auszeichnung nur noch die klimarelevanten Indikatoren nachgewiesen werden müssen. Eine vollständige DGNB Zertifizierung für Gebäude im Betrieb ist dafür nicht mehr erforderlich.
Alle Informationen zur DGNB Auszeichnung „Klimapositiv“ gibt es unter www.dgnb.de/klimapositiv.