Trotz kurzem Zeitfenster ist die DGNB dem Aufruf zur Kommentierung des Referentenentwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2026 gefolgt.
Zentrale Punkte unserer Stellungnahme:
- Die 65%-Regelung an Erneuerbaren soll entfallen, obwohl sie Eigentümer und Mieter in hohem Maße Sicherheit gewährt hatte. Die bisherigen Regelungen erschienen kleinlich, aber sie waren klar und deutlich und setzten zielgerichtete Impulse. Die Bio-Treppe reicht nur bis zu einem Zielanteil an Erneuerbaren von 60%, und das erst im Jahr 2040. Kein CO2 ist die beste Versicherung gegen steigende Kosten, um die Effekte des Klimawandels einzudämmen. Hierfür gibt es bessere Lösungen als die Verbrennung von Gas und Öl, egal welcher Herkunft.
- Thema Wasserstoff: Die Farbpalette „erlaubter Herkunft“ mutiert allmählich zu einem Regenbogen, der von der Unsinnigkeit dieser Lösung ablenkt. Das angebliche Angebot existiert nicht und wird nicht in der Größenordnung existieren, dass damit Innovationsentscheidungen und Betriebskosten einigermaßen richtungssicher geplant werden können.
- Mit aller Schärfe kritisieren wir die Abkehr vom Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045. Wie soll das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden? Warum werden die so dringend notwendigen Wirtschaftsimpulse nicht durch solch klare Vorgaben angefacht?
- Im Neubau soll immerhin der Nullemissionsgebäude-Standard umgesetzt werden. Aber warum muss nochmal drei Jahre gewartet werden, bis die Anforderung „kein CO2 aus fossilen Brennstoffen am Standort“ umgesetzt wird? Das ist doch etwas für sofort, jetzt, unverzüglich! Der Markt kann dies heute schon und ist für die Skalierung bereit. ▪️Im Detail stellt sich die Frage, weshalb bei der Referenzheizung, gegen die das tatsächliche Gebäude gerechnet wird, ein Primärenergiefaktor von 0,75 bis 2030 angesetzt wird, wohingegen „grüne Brennstoffe“ bei 0,7 liegen. Das lässt eine politische Prioritätensetzung für die Interessen von Gas- und Erdölunternehmen erkennen, die nicht überzeugt.
- Zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Warum nicht auch die Einfachheit der 50:50 Regel anwenden? Das geht schnell, und baut bürokratische Hürden für EigentümerInnen ab. ▪️Die DGNB begrüßt, dass bei Neubauten die Ermittlung der Ökobilanz gemäß der EPBD verpflichtend ist. Dass man noch keine Grenzwerte eingeführt hat, liegt am Prozess, dass erst die DIN SPEC 91606 ausgehandelt und von Fachleuten geschrieben wurde. Das bestehende QNG-Rechenmodell zu nutzen, verbessert durch die Nutzung wirklichkeitsnaher Datengrundlagen, hätte übrigens auch gereicht, und Grenzwerte hätten schneller eingeführt werden können.
- Positiv zu bewerten ist die bundesweite Einführung einer Solarpflicht. Aber warum werden die solaren Erträge weiterhin über die Referenzklimazone in Potsdam berechnet? Hier sollte das Maximum an Flächen für die Stromerzeugung vor Ort ausgenutzt werden, um das Vorhandene zu nutzen.
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Hier können Sie die gesamte Stellungnahme nachlesen: www.dgnb.de/stellungnahmen